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Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments
"(kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei."
Risikobeurteilung gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
"Der Hersteller einer Maschine … hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden."
Die CE-Kennzeichnung
"Durch das Anbringen oder das Anbringenlassen der CE-Kenn-zeichnung zeigt der Hersteller an,
dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts
übernimmt."
EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung
Die EG-Konformitätserklärung wie auch die Einbauerklärung ist sind rechtsverbindliche
Erklärungen des Herstellers darüber, dass seine Maschine sämtliche einschlägigen Bestimmungen der
EG Maschinenrichtlinie erfüllt.
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