Home

Audit-Ing.de

Winter + Partner - Beratende Ingenieure

Baustelle, Baustelle, Baustelle, Baustelle

 

Bitte entschuldigen Sie, dass sich unsere Webseite derzeit im Umbau befindet.

Wir werden Ihnen in Kürze die aktualisierten Inhalte präsentieren

Systematischen Durchführung des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens gem. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments

 

"(kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei."

Risikobeurteilung gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

 

"Der Hersteller einer Maschine … hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden."

Die CE-Kennzeichnung

 

"Durch das Anbringen oder das Anbringenlassen der CE-Kenn-zeichnung zeigt der Hersteller an,

dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts

übernimmt."

EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung

 

Die EG-Konformitätserklärung wie auch die Einbauerklärung ist sind rechtsverbindliche

Erklärungen des Herstellers darüber, dass seine Maschine sämtliche einschlägigen Bestimmungen der

EG Maschinenrichtlinie erfüllt.

Copyright © All Rights Reserved